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Brandschutztechniker

 

Die Durchführung der Feuerbeschau obliegt den Gemeinden und Landratsämtern. Diese entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen welche Objekte (z. B. öffentliche Gebäude und Firmen) feuerschutzrechtlich überprüft werden sollen. Als Brandschutztechniker kann ich Ihnen bei der Erstellung von Brandschutzkonzepten oder als externer Brandschutzbeauftragter in Ihrer Firma und/oder öffentlichen Einrichtung beratend oder überwachend zur Seite stehen.

Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, damit wir Ihnen ein kostengünstiges Angebot erstellen.

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