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Energieausweise

Wussten Sie?

Der Gebäudeenergieausweis ist vom Eigentümer ab 01.01.2009 vorzulegen, wenn ein Haus oder ein Teil des Gebäudes verkauft, neu vermietet oder verpachtet wird.

Es gibt hierzu zwei verschiedene Arten von Energieausweisen.

1. Energieausweis auf Basis von Verbrauchswerten – Verbrauchsorientierter Ausweis

Grundlage hierfür sind die Heizkostenabrechnungen von mindestens drei aufeinander folgenden Jahren. Der ermittelte Verbrauchskennwert ist somit abhängig vom Nutzerverhalten der Bewohner.

2. Energieausweis auf Basis von Bedarfsberechnungen – Bedarfsorientierter Ausweis

Hierfür wird ein Normverbrauch (Primärenergiebedarf in kwh/m²a) ermittelt, der anzeigt, ob tendenziell ein hoher oder niedriger Energieverbrauch zu erwarten ist. In diese Primärkennzahl fließen alle für die energetische Qualität eines Gebäudes verantwortlichen Faktoren ein.

Sie benötigen einen Energieausweis?

Als geprüfter Energieberater berate ich Sie hierbei gerne, welcher Energieausweis für Sie notwendig ist.